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    Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführen!

    SACHSEN MACHT ES VOR

    Werden wir in Hamburg die Letzten ohne ruhegehaltsfähige Polizeizulage sein?

    Den berühmten „Blick über den Tellerrand“ hatten wir schon in der jüngsten Vergangenheit wiederholt eingefordert, u.a. im Zusammenhang mit der in Hamburg – immer noch fehlenden – FREIEN Heilfürsorge, der zweigeteilten Laufbahn oder zumindest dem Eingangsamt A8 im Mittleren Dienst!

    Nun wird Hamburg abermals von den Leistungsentwicklungen anderer Bundesländer abgekoppelt: In Sachsen wird die Polizeizulage nicht nur wieder ruhegehaltsfähig – sie wird auch von 127,39 € auf 150 € angehoben!

    Die Polizeizulage wird für die psychischen und physischen Belastungen gezahlt, die der Dienst für die Kolleginnen und Kollegen mitbringt – und mit denen haben sie auch oft genug noch im Ruhestand zu kämpfen!

    Die DPolG Hamburg tritt deshalb weiterhin unermüdlich dafür ein, dass es ein dringend notwendiges Zeichen von Respekt und Wertschätzung ist, diese Zulage auch in Hamburg im Ruhestand zu zahlen!

    Die DPolG Hamburg fordert nochmals nachdrücklich die politisch Verantwortlichen auf, endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Weichen für attraktive Rahmenbedingungen des Polizeivollzuges auch in Hamburg zu schaffen!

    Der Landesvorstand                                                                                                        Hamburg, 26.11.2018

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