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    Polizeizulage

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

    Am 13. Juli 2023 verkündete Innenministerin Faeser (SPD) die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für rund 56.000 Bundesbedienstete. In ihrer Rede betonte sie, „Die Polizeibeamtinnen und -beamten halten jeden Tag auf der Straße ihren Kopf für das hin, was in der Politik beschlossen und in der Gesellschaft diskutiert wird.“ Ein klares Zeichen der Wertschätzung. Doch wo bleibt diese Wertschätzung in Hamburg?

    Auf der Personalversammlung 2022 betonte Innensenator Andy Grote (SPD), dass es an der Zeit ist, die Polizeizulage zu erhöhen und sich somit dem Bund anzunähern. Auf der Personalversammlung 2023 wiederholte er diese Zusage. Was ist seitdem passiert? N I C H T S!        N A D A!         N I E N T E!

    Die Bundesregierung schafft es in 18 Monaten die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage durchzusetzen! Und in Hamburg, außer leerer Phrasen vor den Kolleginnen und Kollegen auf ihrer Personalversammlung, ist nichts passiert.

    Wertschätzung des Senats insbesondere des Ersten Bürgermeisters, Peter Tschentscher (SPD), und des fachlich zuständigen Innensenators Andy Grote (SPD)? – Fehlanzeige!

    Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit führen unmittelbar zu einer sofortigen Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Hamburg.

    Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, endlich der Bundesinnenministerin zu folgen und die langjährigen Kernforderungen der DPolG Hamburg umzusetzen.

    Fachbereich Schutzpolizei

    Fachbereich Wasserschutzpolizei

    Fachbereich Kriminalpolizei                                                                    Hamburg, 15.04.2024