Skip to main content

    Widerstand

    +++Alarmierend!+++

    DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren!

    Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg!

    Wo soll das enden?

    Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

    – 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

    – 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

    – 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

    – 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

    Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich!

    Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht:

    – 2.039 Anklagen wurden erhoben

    – 1.044 Strafbefehle erlassen

    – 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters)

    – 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO

    Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind!

    Wir fordern ein Umdenken!

    Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

    Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung!

    Fachbereich Schutzpolizei                                                                          Hamburg, 24.06.2024