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    Gefahrengebiete werden womöglich abgeschafft

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     In Hamburg wird es künftig womöglich keine Gefahrengebiete mehr geben. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) bestätigte im Gespräch mit NDR 90,3, die rot-grüne Koalition stehe kurz vor einer Einigung. Die Neuregelung oder die mögliche Abschaffung von Gefahrengebieten werde zurzeit zwischen Hamburgs Innen- und Justizbehörde verhandelt. Laut Innenbehörde wäre es gut, aus dieser Hamburger Sondersituation herauszukommen.

    Widerstand bei der Polizei

    Heftiger Widerstand regt sich in den Reihen der Polizei. Für Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist es unverständlich, dass das Instrument möglicherweise abgeschafft werden soll. Offensichtlich wolle man Drogendealern und Gewalttätern das Leben leichter und der Polizei das Leben schwerer machen, so Lenders.

    Unterstützung von Grote

    Im Wesentlichen werde verhandelt, ob man diese Regelung überhaupt noch brauche, sagte Steffen. Und es gehe um die Frage: „Wie können wir den konkreten Problemlagen auch mit anderen Regelungen aus dem Polizeigesetz Herr werden?“ Er sei sehr froh, dass Innen- und Justizbehörde im Hinblick auf viele Fragen ähnliche Einschätzungen hätten. In der Tat stelle sich die Frage, „ob wir künftig noch diese Regelung haben, die unter der Überschrift Gefahrengebiete bekannt geworden ist“, so Steffen. Auch Innensenator Andy Grote (SPD) hatte erklärt, dass es gut wäre, aus dieser Hamburger Sondersituation herauszukommen.

    Steffen verwies darauf, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Anwendung der bisherigen Regelung „stark eingeschränkt“ habe, „so dass viele Anwendungsbereiche hier gar nicht mehr in Betracht kommen.“ Rot-Grün hatte sich bereits während der Koalitionsverhandlungen vor einem Jahr darauf geeinigt, das Gesetz zu prüfen und anzupassen.

    Gefahrengebiete verfassungswidrig

    Das Oberverwaltungsgerichts hatte die Einrichtung von Gefahrengebieten im Mai 2015 als verfassungswidrig eingestuft hat. Die gesetzliche Regelung, die der Polizei bei drohenden „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ verdachtsunabhängige Kontrollen von Bürgern erlaubt, verstoße gegen das Grundgesetz. Die Vorgaben seien zu unbestimmt und würden gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Die Einschränkung der Freiheit dürfe nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden.

    Anfang 2014 war für zehn Tage ein Gefahrengebiet in großen Teilen von Altona, St. Pauli und der Sternschanze eingerichtet worden. Das hatte für hitzige Debatten und viel kreativen Protest gesorgt. Hintergrund waren gewalttätige Ausschreitungen gegen Polizisten.