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    Verwaltungsgericht a.A. am 08.05.2024

    Klare Ansage: Verwaltungsgericht Hamburg – Besoldung in
    den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig!

    Rechtsauffassung der DPolG Hamburg bestätigt – 8.000 Klagen sind weiterhin anhängig. Die DPolG wird weiter für eine amtsangemessene Alimentation und ein
    amtsangemessenes Ruhegehalt unserer Kolleginnen und Kollegen kämpfen!
    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in
    Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – A 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig
    bemessen. Das Verwaltungsgericht hat gestern (07.05.24) nach mündlicher Verhandlung daher
    fünf Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dieser erneute Teilerfolg bestätigt die Rechtsauffassung
    unserer Gewerkschaft.

    Das VG Hamburg hat u.a. klargestellt:

    • Die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahrt in den Jahren 2020 nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei bereits aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.
    • Insbesondere bei der Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 komme hinzu, dass der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung. Die Angleichungszulage, die im Jahr 2022 ohnehin lediglich für das Jahr 2021 gewährt worden
      sei, ändert nichts daran.

    Wie geht es weiter?

    Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat bereits im September 2020 Verfahren zur amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu bisher nicht ergangen. Somit wird das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber hinaus auch über die Vorlagebeschlüsse, die den Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2021 umfassen, zu entscheiden haben. Die DPolG ist optimistisch und geht davon aus, dass die Rechtsposition der DPolG durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gestärkt wurde.
    An der gestrigen Verhandlung des VG Hamburg haben für die DPolG Landesvorsitzender Thomas
    Jungfer, der Erste stellvertretende Landesvorsitzende Klemens Burzlaff, der von der DPolG mandatierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Struck sowie dbb-Fachanwältin Barbara Lause vom DLZ Nord
    teilgenommen.

    Wir werden selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.

    Der Landesvorstand Hamburg, 13.05.2024