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    Covid-19 Vorsorge und Nachsorge:

    Dienstunfall? Personalamt: „Unwahrscheinlich!“

    Eine Erkrankung an Covid-19 verläuft leider nicht für jeden folgenlos. Ja, 80% der Erkrankungen sind eher harmlos – aber was ist mit den 20%?

    Viele haben – teils unentdeckte – Vorerkrankungen oder Angehörige, deren Gesundheit auf dem Spiel steht!

    Aber auch wenn man persönlich alles Erdenkliche unternimmt, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus für sich zu minimieren, so hat man als Polizist leider oftmals nicht die Wahl. Auf dem Streifenwagen, in den Wachräumen, in den Büros und nicht zuletzt im Einsatz ist die eigentlich erforderliche Distanz zu Kollegen und anderen Personen oft reine Theorie!

    Hier muss – wie bereits mehrfach von der DPolG Hamburg gefordert – zuallererst der Gesundheitsschutz ernst genommen und den Kollegen adäquater Schutz auch in Form von Gesichtsmasken zum Schutz der anderen Kollegen zur Verfügung stehen!

    Und wenn es dann doch zu einer Infektion kommt?

    Dann muss schnell und entschlossen gehandelt werden! Es kann nicht sein, dass erst langwierig die BGV Kontaktwege verfolgt, bevor Kollegen präventiv in die Freistellung geschickt werden!

    Das Personalamt hat zwar kürzlich klargestellt, dass auch „Beschäftigte, die Kontakt zu einer nachgewiesen an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch vom Gesundheitsamt (noch) nicht unter Quarantäne gestellt wurden“, wie Reiserückkehrer in die Freistellung nach Hause geschickt werden sollen.

    Hier fehlt es aber nicht nur an der Umsetzung sondern auch an der Bewertung des „Kontakt-Kriteriums“: Wenn sich ein Kollege nachweislich infiziert hat, dann aber immer noch die Kollegen aus dem unmittelbaren Umfeld im Dienst verbleiben, nur weil nicht 100% gesichert ist, dass diese „über 15 Minuten den 1,5m-Mindestabstand unterschritten haben“, ist dies zumindest fragwürdig und fahrlässig! Bei der Nähe, die der Dienst teilweise erfordert, ist das Haarspalterei auf Kosten der Kollegen!

    Infizieren sich in der Folge weitere Kollegen, stehen sie nämlich wieder ganz schnell allein da, denn ein Nachweis über den Infektionsweg ist nicht zuletzt wegen der verzögerten oder ganz ausgebliebenen Maßnahmen nahezu ausgeschlossen!

    Das Mindeste wäre, eine umfassende und unverzügliche Testung sämtlicher Kollegen aus dem Umfeld der Infizierten! Die offenbar noch vorhandenen Kapazitäten der „Teststrecke“ an der AK müssen hierfür freigegeben und genutzt werden!

    Auf der einen Seite müssen sich die Kollegen dem unstrittig erhöhten Risiko im Dienst aussetzen und auf der anderen Seite windet sich die Dienststelle bei einer Infektion, die ja durchaus weitreichende Folgen haben kann und stiehlt sich aus der Verantwortung!

    Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Dienststelle auf, ohne Wenn und Aber hinter den Kollegen zu stehen: Sie mit angemessenen Schutzmitteln auszustatten, auch im Zweifelsfall schnell zu testen und zu separieren – und im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen!

    Der Landesvorstand , Hamburg, 13.04.2020

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