Pressemitteilung
24.06.2024 DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren Hamburgs Justiz völlig überlastet und unterbesetzt! – Rechtsstaat am Limit? Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden? Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren: – 2021: 1.752 Verfahren
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Widerstand
+++Alarmierend!+++ DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren! Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden? Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren: – 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte – 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte
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Wie lange noch?
31.05. Mannheim – tödlicher Messerangriff auf Polizeibeamten 13.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach versuchtem Tötungsdelikt 15.06. Wolmirstedt – Schusswaffengebrauch nach Messerangriff 16.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage Die Politik weigert sich seit Jahren in unterschiedlicher, parteibezogener Ausprägung den sog. Taser bzw. Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) als polizeiliches Einsatzmittel flächendeckend und darüber hinaus als
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Sicherheit im Dienst für Angestellte in der Polizei
DPolG: Sicherheit für unsere Polizeibeschäftigten! Einsatztraining für alle Angestellten im Polizei- u. Kriminaldienst anbieten! Die DPolG Hamburg tritt entschieden dafür ein, dass unseren tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst in durchaus risikoreichen Zuständigkeitsbereichen ausüben, von der Dienststelle ein angemessenes Einsatztraining angeboten wird. Insbesondere Angestellte im Polizeidienst (AiP) „auf der
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Verwaltungsgericht a.A. am 08.05.2024
Klare Ansage: Verwaltungsgericht Hamburg – Besoldung in den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig! Rechtsauffassung der DPolG Hamburg bestätigt – 8.000 Klagen sind weiterhin anhängig. Die DPolG wird weiter für eine amtsangemessene Alimentation und ein amtsangemessenes Ruhegehalt unserer Kolleginnen und Kollegen kämpfen! Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und